Seminar P.E.A.C.E Methode nach HP Lojdl
– Psycho-Emotionale-Aura-Chakren-Energieheilung –
§ 1 Präambel
(1) Seminarinhalt ist Teil der Tätigkeit eines ganzheitlichen Aura-Therapeuten und des „geistig spirituellen Heilens“. Das erfolgreiche Absolvieren des Seminars berechtigt den Teilnehmer nur, die Selbstheilungskräfte seiner Kunden auf spirituellem Wege zu aktivieren. Das Seminar vermittelt weder Heilkunde noch die Berechtigung zu einer ärztlichen oder heilpraktischen Behandlung. Die durch die Absolvierung des Seminars erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ersetzen nicht die Behandlung durch einen Arzt im Sinne von § 2 Abs. 5 BOÄ oder einen Heilpraktiker im Sinne von § 1
Abs. 1 HeilprG.
(2) Absolventen, die weder Arzt im Sinne von § 2 Abs. 5 BOÄ oder Heilpraktiker im Sinne von § 1 Abs. 1 HeilprG sind, werden nicht durch die Erteilung des Zertifikats berechtigt, sich diagnostischer oder therapeutischer Methoden zu bedienen – sie dürfen nicht, ohne Arzt oder Heilpraktiker zu sein,
Krankheiten, Leiden oder Körperschäden heilen oder behandeln.
(3) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes nur einem Arzt oder Heilpraktiker erlaubt ist.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Der Vertrag wird nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB oder Personen, die durch die Buchung bewusst und bereits entschlossen ihr eigenes Gewerbe oder Unternehmen aufbauen wollen und somit in Existenzgründung handeln, geschlossen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, die lediglich in Vororientierung zur Existenzgründung handeln, findet nicht statt. Der Teilnehmer versichert bei Vertragsschluss, als Unternehmer nach § 14 BGB zu handeln.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für die Durchführung des Seminars P.E.A.C.E-Methode nach HP Lojdl. Diese AGB sind für den Verkehr mit den Personengruppen in § 2 Abs. 1 bezeichneten Personengruppen der Unternehmer und Existenzgründer und nicht für Verbraucher verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen der
Akademie mit solchen Teilnehmern. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Akademie ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis der AGB des Teilnehmers Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag oder eine Bestätigung des Veranstalters in Schrift- oder Textform maßgebend.
§ 3 Gegenstand, Inhalt und Zertifikat
(1) Aufbau
Das Seminar umfasst fünf Module. Diese Module werden als Präsenzveranstaltungen alternativ in
▪ 5 Blöcken á 2 Tage (regulär) oder
▪ 2 Blöcken á 5 Tage (intensiv)
angeboten.
(2) Gegenstand
a) Gegenstand des Seminares ist die Vermittlung von Kenntnissen zur „feinstofflichen Wahrnehmung“ von Informationen im Energiefeld des Menschen (Aura) und deren praktische Anwendung im Zuge einer ganzheitlichen Aura-Therapie. Der Seminarstoff umfasst das Qi (die
Lebenskraft), die Aura und deren Schutz, die energetische Analyse und die Quantenmedizin sowie die tieferen Ebenen der Heilung.
b) Teil des Seminars sind:
▪ Vorträge und fachlich pädagogische Betreuung des Seminarleiters
▪ Seminarunterlagen,
▪ praktische Übungen im Zuge der Präsenzveranstaltungen,
▪ persönliche Betreuung im Rahmen digitaler Fragerunden in 60minütigen Live-Calls:
- 4 Calls in dem regulären Seminar (5 x 2 Tage) – jeweils nach Tag 2, 4, 6 und 8
- 1 Call in dem Intensivseminar (2 x 5 Tage) – nach Tag 5,
▪ Bewirtung (Pausensnacks, Heiß- und Kaltgetränke, Mittagessen) und ein
▪ abschließender Leistungsnachweis.
c) Übernachtungskosten und Verpflegung außerhalb des Seminars sind in der Seminargebühr nicht enthalten.
(3) Zertifikat
a) Am letzten Tag des Seminars findet als Leistungsnachweis eine abschließende Prüfung über den Seminarstoff statt. Der Leistungsnachweis besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Sofern der Teilnehmer an dem Seminar zu mindestens 80% anwesend war und die Fragen der abschließenden Prüfung zu 70% korrekt beantwortet, erhält er das Zertifikat „Ganzheitlicher Aura-Therapeut der Methode P.E.A.C.E nach HP Lojdl“.
b) Teilnehmer, die eine Anwesenheitsquote von weniger als 80% besitzen, werden nicht zum Leistungsnachweis zugelassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der (Teil-)Gebühr besteht nicht.
c) Ein Bestehen der Prüfung ist nicht Vertragsbestandteil. Die Teilnehmer verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an dem Seminar und zur gründlichen Nacharbeit zu Hause.
§ 4 Leistungsversprechen
(1) Für den Fall, dass ein Teilnehmer bei dem Leistungsnachweis gem. § 3 eine Fehlerquote von mehr als 30% erreicht und deswegen die abschließende Prüfung nicht besteht, ist dieser berechtigt, kostenfrei einen Veranstaltungstermin innerhalb der nächsten 12 Monate zu besuchen. Der
Veranstalter behält sich vor, Buchungen in einem ausgebuchten Lehrgang abzulehnen. Zusätzlich erhält der Teilnehmer im Falle des Nichtbestehens der Prüfung vor dem nächsten Leistungsnachweis eine kostenlose persönliche Betreuung durch den Veranstalter im Rahmen von vier 60-minütigen Einzel-Live-Calls im Wert von insgesamt 1.200,00 € zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(2) Die Möglichkeit zur kostenfreien Wiederholung des Seminars aufgrund des Nichtbestehens des Leistungsnachweises kann nicht wiederholt in Anspruch genommen werden.
§ 5 Seminarablauf und Änderungen im Programm
Der Veranstalter behält sich die Änderung der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge der Seminareinheiten sowie eine Anpassung des Seminarinhalts vor. Ein Rückzahlungsanspruch aufgrund der Änderung und Anpassung besteht nicht.
§ 6 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Teilnehmer unterbreitet dem Veranstalter mit der ordnungsgemäß ausgefüllten Anmeldung (schriftlich an Naturheilpraxis Hans-Peter Lojdl, Obere Bergstr. 3, 93462 Lam-Frahels, oder in Textform an hp.lojdl@gmail.com, einschließlich Online-Anmeldungen) ein rechtsverbindliches Angebot.
(2) Der Vertrag kommt durch das zuerst eintretende der folgenden Ereignisse zustande:
▪ Annahmeerklärung des Veranstalters in Textform (Anmeldebestätigung oder Rechnung),
▪ vom Veranstalter zugelassene Teilnahme an der ersten gebuchten Veranstaltung.
(3) Nach Ausfüllen und Absenden des Online-Anmeldeformulars erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail. Durch diese E-Mail wird lediglich der Zugang seiner Erklärung bestätigt, aber noch kein verbindlicher Seminarvertrag geschlossen.
(4) Der Veranstalter kann vor Vertragsschluss vom Teilnehmer einen Identitätsnachweis verlangen.
§ 7 Preis und Ratenzahlung
(1) Einmalzahlung
Die Kosten für das Seminar betragen 7.999,00 € zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Gebühren werden vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars, fällig. Bei Umbuchung einzelner Seminarteile bzw. des gesamten Seminars bleiben die gesamten Gebühren zum genannten Zeitpunkt fällig. Die Gebühren sind an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen. Der Seminarteilnehmer ist jedoch berechtigt die Seminargebühr auch vor dem Eintritt der Fälligkeit zu entrichten.
(2) Ratenzahlung
Eine Ratenzahlung in fünf monatlichen Raten in Höhe von 1.637,28 € zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer ist möglich, wobei ein Zuschlag zum Ursprungspreis in Höhe von 187,40 € zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer anfällt. Ratenzahlungen sind zu den auf der Rechnung
angegebenen Zahlungsterminen fällig, auch wenn einzelne Seminarteile bzw. das gesamte Seminar umgebucht werden. Bei Zahlungsverzug ist der Rest- bzw. Gesamtbetrag ohne Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung sofort fällig.
(3) Abbruch
Bei Abbruch des Seminars durch einen Teilnehmer, sofern nicht die Voraussetzungen von § 8 Abs. 4 vorliegen bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 9, ist die gesamte Gebühr fällig. Ein Anspruch auf Rückerstattung der in (Teil-)Gebühr für nicht wahrgenommene Seminartermine besteht nicht. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen ohne Absage.
(4) Preisänderungen
Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich maßgeblich auf die Preisgestaltung des Seminars auswirken, ist der Veranstalter berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. In diesem Fall hat der Seminarteilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen nach Mitteilung der Preisänderung und muss in Schrift- oder Textform erfolgen.
§ 8 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer und Krankheit
(1) Rücktritt
Der Teilnehmer kann von seiner Anmeldung zurücktreten. Der Rücktritt muss dem Veranstalter in Schrift- oder Textform mitgeteilt werden. Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens acht Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt die Pflicht zur Leistung des Preises, danach wird der volle Preis erhoben.
(2) Umbuchung
a) Der Teilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn auf einen anderen Veranstaltungstermin umbuchen. Die Umbuchung muss dem Veranstalter in Schrift- oder Textform mitgeteilt werden. Eine Umbuchung bis spätestens acht Wochen vor Seminarbeginn ist kostenlos. Bei einer Umbuchung innerhalb von acht Wochen vor Seminarbeginn wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 € zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer fällig. Der Veranstalter behält sich vor, Umbuchungen in ein ausgebuchtes Seminar abzulehnen. Die Möglichkeit zur Umbuchung kann
nicht wiederholt in Anspruch genommen werden für die Veranstaltung, auf welche umgebucht wurde. Letzteres gilt nicht, wenn der Veranstalter die Umbuchung wegen Ausbuchung des Seminartermins abgelehnt hat.
b) Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels unter der E-Mail hp.lojdl@gmail.com maßgebend.
(3) Ersatzteilnehmer
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Ersatzteilnehmer ebenfalls um einen Unternehmer im Sinne von § 14 oder eine in Existenzgründung handelnde Person handeln muss. Nach Seminarbeginn ist die Benennung eines Ersatzteilnehmers nicht mehr möglich. Der Ersatzteilnehmer darf kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sein.
(4) Krankheit/Unfall
Bei Krankheit oder Unfall des Teilnehmers besteht die Möglichkeit, das Seminar nach Absprache innerhalb von 12 Monaten zu einem anderen Termin zu besuchen, sofern ein Seminarplatz frei ist und ein geeigneter Nachweis (z.B. ärztliches Attest) erbracht wird.
§ 9 Ausschluss- und Zurückbehaltungsrecht
(1) Sofern die Zahlung gemäß § 7 Abs. 1, 2 nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung von dem Seminar auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung der Seminargebühr hat der Veranstalter ein Zurückbehaltungsrecht an den Zertifikaten.
§ 10 Änderung der mitgeteilten Tagungsstätte
Die Wahl von Zeit und Ort der Durchführung des Seminars obliegt dem Veranstalter. Dieser behält sich vor, den angekündigten zeitlichen Beginn des Studiengangs zu ändern oder den Ort der Durchführung des Studiengangs zu verlegen, falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig wird. Der Teilnehmer kann innerhalb von einer Woche ab Zugang der Änderungsmitteilung von dem Vertrag zurücktreten und die Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung verlangen, insoweit eine Teilnahme zu den neuen Bedingungen nicht zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche der teilnehmenden Person hieraus sind ausgeschlossen. Eine Verlegung des zeitlichen Beginns um weniger als zwei Stunden sowie eine Verlegung der Tagungsstätte innerhalb eines 25km-Radius zum Ort der ursprünglichen Tagungsstätte berechtigt den Teilnehmer grundsätzlich nicht zum Rücktritt oder zur Vertragskündigung.
§ 11 Voraussetzung für die Durchführung des Seminars und Rücktrittsvorbehalt
(1) Mindestteilnehmerzahl
Das Seminar findet bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen statt. Bei geringerer oder geringer werdender Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung das Seminar abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche hieraus sind
ausgeschlossen.
(2) Ausfall und Rücktrittsvorbehalt
Bei kurzfristigem Ausfall des Seminarleiters aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt behält sich der Veranstalter vor, das Seminar an einem anderen Ort oder zu einem anderen Termin durchzuführen oder abzusagen. In diesen Fällen werden die Seminarteilnehmer über den Ausfall des Seminars unverzüglich informiert und bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern hieraus nicht zu.
§ 12 Kündigung
(1) Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen.
(2) Außerordentliche Kündigung
a) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. Der Veranstalter kann insbesondere aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Teilnehmer das Seminar durch sein Verhalten nach fruchtloser Abmahnung schuldhaft stört, im Rahmen von Prüfungsleistungen eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch unternimmt oder mit der Zahlung der Vergütung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung und Androhung der Kündigung für den Fall des erfolglosen Ablaufs der Nachfrist in Verzug ist und wenn dem Veranstalter daher unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
b) Wurde der Veranstalter durch ein vertragswidriges Verhalten der teilnehmenden Person zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, behält er seinen vollen Anspruch auf Zahlung der Vergütung; die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist ausgeschlossen.
(3) Sonderkündigungsrecht
Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, den Seminarvertrag bei wesentlichen gesetzlichen bzw. behördlichen Änderungen der Rahmenbedingungen zu kündigen.
(4) Form
Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen.
§ 13 Arbeitsunterlagen und Urheberrecht
(1) Arbeitsunterlagen
a) Die Arbeitsunterlagen des Veranstalters werden eine Woche vor Seminarbeginn per E-Mail versendet. Auf Bestellung – schriftlich an Naturheilpraxis Hans-Peter Lojdl, Obere Bergstr. 3, 93462 Lam-Frahels, oder in Textform an hp.lojdl@gmail.com, einschließlich Online-Anmeldung – können die Arbeitsunterlagen gegen eine Gebühr in Höhe von 35,00 € dem Seminarteilnehmer postalisch zur Verfügung gestellt werden. Die Bestellung der Arbeitsunterlagen in ausgedruckter Form ist nur bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.
b) Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder gewerblich genutzt werden.
(2) Ausbildung nach der Methode P.E.A.C.E nach HP Lojdl
Ebenso ist den Seminarteilnehmern die Durchführung von Unterricht für Dritte auf der Grundlage des Seminars verboten.
§ 14 Vertraulichkeit und Schweigepflicht
Alle Informationen, die der Teilnehmer aus Fallbeispielen des Veranstalters oder von anderen Seminarteilnehmern erhält, wie auch Informationen über persönliche Belange des Seminarleiters, die der Teilnehmer während des Seminars oder im Zusammenhang mit diesem in Erfahrung bringt, sind vertraulich und verschwiegen zu behandeln.
§ 15 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet bei durch ihn oder seine Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in voller Höhe. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall haftet der Veranstalter gegenüber den Teilnehmenden allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte der Veranstalter zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend.
(2) Hiervon abweichend haftet der Veranstalter für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung in voller Höhe.
(3) Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen der teilnehmenden Personen im Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars, soweit diese nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
(4) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in-/ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch Hacker, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.
(5) Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(6) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Unfälle während der Veranstaltung, im Rahmen der An- und Abreise.
(7) Der Seminarteilnehmer ist selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
§ 16 Datenschutz
Bezüglich des Datenschutzes wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung des Veranstalters verwiesen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag enthält alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen bezüglich des Vertrages. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleibt der übrigen Vertrag dennoch wirksam. Es ist den Parteien bekannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt. Es ist jedoch die ausdrückliche Absicht der Parteien, die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen in jedem Fall zu erhalten und demgemäß die Anwendbarkeit von § 139 BGB insgesamt auszuschließen. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Falle, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem Sinne möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Lücke aufweisen sollte.
(3) Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das deutsche Recht. Für den Fall, dass der Teilnehmende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz der Praxis für Naturheilkunde – Energie- u. Quantenmedizin, Inhaber Hans-Peter Lojdl – Heilpraktiker, zuständige deutsche Gericht.